Entwicklungsschritte des Ökokontos Marsch

Die Flächen der Ökokonten 1 bis 3 sind bis 2013 im Rahmen des Vertragsnaturschutzes „Weidewirtschaft Marsch“ (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Landes Schleswig-Holstein) bewirtschaftet worden. Das Gutachten des Büros BioConsult hat für die weitere Entwicklung im Rahmen der Ökokonten drei Stufen vorgeschlagen, die schrittweise auf den AusgleichsFlächen umgesetzt worden sind.

Stufe 1:
Grundlage ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Auflagen des Vertragsnaturschutzes im Rahmen des Ökokontos. Dies sind;
–    die extensive Bewirtschaftung als Dauergrünland (Auftrieb ab 01.04. mit 1 bis max. 4 Rinder/ha, Winterbeweidung mit Schafen)
–    keine Absenkung des Wasserstandes
–    Umbruchverbot
–    Keine Bodenbearbeitungsmaßnahmen in der Zeit vom 01.04.- 20.06.
–    Flächen werden nicht gemäht
–    Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
–    Keine Düngung
–    Biotopgestaltende Maßnahmen auf mind. 2% der Vertragsfläche
–    Duldung von Gänsen, Schwänen und Enten auf den Flächen

Stufe 2:

Zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufe 1 soll eine Großflächigkeit hergestellt werden, indem innerhalb von zusammenhängenden Flächen keine Zäune mehr gesetzt werden. Die Beweidung soll mit Ochsen, weiblichen Tieren oder mit Bullen bestimmter geeigneter Rassen erfolgen. Die Beseitigung bzw. Pflege von nicht landschaftstypischen Bäumen muss erfolgen.

aufgeweitete Gräben mit abgeflachten Böschungen

aufgeweitete und abgeflachte Gräben

Außerdem werden die Gräben aufgeweitet und die Böschungen abgeflacht, damit eine Beweidung der Grabenkanten möglich wird und offenere Wasserflächen mit stocherfähigen Rändern entstehen. Mit diesen Maßnahmen entsteht im Landschaftsbild insgesamt eine größere Offenheit und durch die Größe der von einer Tiergruppe zu beweidenden Flächen werden innerhalb des Teilbereichs kleinräumig Flächen mit unterschiedlicher Nutzung und Wasserhaltung entstehen.

Die Stufe 2 wurde in den Flächen der Ökokonten 1 und 2 in 2014 umgesetzt. Im Januar / Februar 2014 wurden die innern Gräben aufgeweitet. An den Gräben, die an benachbarte Flächen grenzen, wurde die Grabenkanten einseitig verändert. In Abstimmung mit dem Deich- und Hauptsielverband erfolgten diese Maßnahmen auch an den Zuggräben des Verbandes, die innerhalb der Flächen liegen bzw. an diese angrenzen.

Im Ökokonto 3 wurden die entsprechenden Arbeiten an den Gräben im Winter 2016 / 2017 umgesetzt. Insbesondere im Bereich des Großen Berges (eine alte Warft in der Fläche) enstanden dadurch große freie Wasserflächen.

Im Ökokonto 4 erfolgten die Maßnahmen im Winter 2018 / 2019

In allen Gräben wurden Fische ausgesetzt. Als Angebot für die Trauerseeschwalben wurden an geeigneten Stellen Flöße ausgelegt.


Stufe 3:
In der Stufe 3 ist ein Wasserstandsmanagment mit dem Ziel, eine optimale Wasserstandhöhe zu erreichen, umgesetzt worden. Es soll damit ein optimaler Kompromiss zwischen der Leitziel des Wiesenvogelschutzes und er landwirtschaftlichen Bewirtschaftung gefunden werden. In den letzten sieben Jahren wurde im gesamten Bereich über Staue versucht, eine optimale  Wasserstandshöhe in den Gräben zu erreichen. Im Jahr 2016 / 2018 / 2019 erfolgten hierfür noch einige Änderungen in der Wasserführung und an einzelnen Stauen.

Stau zum Verbandsgraben

Stau zum Verbandsgraben

Im Gutachten wurde weiterhin vorgeschlagen, eine Aufweitung der Quergrüppen nach und nach durchzuführen und die Effekte / Wasserstände in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Es sollten an ausgewählten Stellen Bereiche abgeschoben bzw. Blänken erstellt werden, welche im Winter und Frühjahr (Brutzeit) Wasser halten, in der weiteren Vegetations-/Weide-Periode (ab Juli) aber wieder austrocknen. Grüppenanstaue wurden in den Flächen durchgeführt, in welchen die Grabenwasserstände nicht zufriedenstellend in die Grüppen zurück stauten. Mit diesem Komplex wurden alle Maßnahmen bzgl. des Wassermanagements umgesetzt, die sukzessive unter vorrangiger Beachtung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftbarkeit durchgeführt wurden. Dazu gehört, dass ein Aufstau ab Herbst erfolgt, um in trockenen Frühjahren das frühe Trockenfallen der Flächen zu vermeiden. Durch eine enge Kontrolle und eine möglichst weitgehende Regulierbarkeit (flexible Grabenstaue) soll verhindert werden, dass die Bewirtschaftung der Flächen eingeschränkt oder unmöglich wird (Befahrbarkeit, Zugänglichkeit), die geschlossene Grasnarbe aufbricht oder durch unerwünscht Pflanzen verändert wird.

Stufe 3 wurde abschließend im Winter 2019 / 2020 auf allen Flächen des  in Teilbereichen der Flächen umgesetzt.